Berlin (epd). Mietspiegel sollen in möglichst vielen Städten und Gemeinden zum Einsatz kommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Reform des Mietspiegelrechts, wie das Innen- und das Justizministerium mitteilten. Ziel ist es Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zufolge, Mietspiegel als wichtiges Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten zu stärken und rechtssicherer zu machen. Mietspiegel seien die "Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten", erklärte Lambrecht.
Mietspiegel waren von Gerichten mehrfach angezweifelt worden. Deshalb sollen sie künftig nach einheitlichen Mindeststandards erstellt werden, damit sie einer Überprüfung standhalten. Mieter und Vermieter werden verpflichtet, für Mietspiegel-Daten Auskunft über Miete und Wohnung zu geben. Bisher ist das freiwillig und kann deshalb zu Verzerrungen führen. Um die Kosten zu begrenzen, wird den Gemeinden mehr Zeit gewährt für die regelmäßige Anpassung des Mietspiegels. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte, die Reform des Mietspiegelgesetzes sorge für mehr Qualität, Rechtssicherheit und Transparenz. Das helfe Mietern und Vermietern.
Der Deutsche Mieterbund forderte, alle Gemeinden und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern zu verpflichten, einen Mietspiegel zu erstellen. Er sei ein wichtiges Instrument, Mieterhöhungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Außerdem müsse der Mietspiegel unabhängig von der Einwohnerzahl dort zur Pflicht werden, wo eine Mietpreisbremse gelte, da andernfalls die Regulierung der Wiedervermietungsmiete de facto nicht umgesetzt werden könne, verlangte der Mieterbund.