Erfurt (epd). Die Thüringer Härtefallkommission kann in ihrer aktuellen Zusammensetzung weiterarbeiten. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch in Weimar eine Klage gegen die Verordnung zur Einrichtung sowie den Aufgaben des Gremiums ab. Geklagt hatte die Landtagsfraktion der AfD in einem Normenkontrollverfahren (VerfGH 14/18).
Vertreter von Rot-Rot-Grün begrüßten die Entscheidung der Weimarer Richter. Zahlreiche Menschen, bei denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet sprechen würden, hätten durch die Arbeit der Kommission in der Vergangenheit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, sagte Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich. Das Gericht habe die große Bedeutung der Härtefallkommission für eine humane Flüchtlingspolitik bestätigt.
Die Verordnung war im Januar 2005 von der damals allein regierenden CDU erlassen worden. Das Gremium stellt keine weitere Instanz zur Überprüfung von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen oder zur Korrektur vermeintlich "falscher" Bescheide der Ausländerbehörden oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dar. Als maßgebliche Kriterien für die Entscheidung, ob ein "Härtefall" vorliegt, gelten der Grad der erreichten Integration und die Härte, die eine erneute Entwurzelung für die Betroffenen bedeuten würde.
Der Kommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an, darunter auch Vertreter der Kirchen. Sie unterbreiten Vorschläge. Die Entscheidung obliegt dem Justizminister. Seit 2015 wurden laut Ministerium über 2.000 Anträge positiv beschieden.