Bayerische Bischöfe wollen Ausnahmegenehmigung für Christmetten

Bayerische Bischöfe wollen Ausnahmegenehmigung für Christmetten

München (epd). Die katholischen Erzbischöfe und Bischöfe in Bayern fordern von der Staatsregierung für die Christmetten an Heiligabend eine Ausnahmegenehmigung von der Ausgangssperre ab 21 Uhr. In einer Stellungnahme vom Dienstag heißt es, den Bischöfen sei der Ernst der Lage voll bewusst. Die katholischen Bischöfe seien sich nach einer Telefonkonferenz am Dienstag einig, dass an Heiligabend so viele Gottesdienste wie möglich gefeiert werden sollten. Deshalb solle "diese schmerzhafte Entscheidung der Ausgangssperre an Heilig Abend eine einzige Ausnahme erfahren". Man habe das Gottesdienstangebot an Heiligabend bewusst erweitert, um so den Besucherandrang zu entzerren und das Infektionsrisiko deutlich zu senken.

Darüber hinaus weisen die Erzbischöfe von Bamberg sowie München und Freising und die Bischöfe von Passau, Regensburg, Augsburg, Würzburg und Eichstätt darauf hin, dass der Besuch der Christmette "mit der religiösen Stärkung erheblich zur seelischen Gesundheit und Stabilisierung der Menschen in dieser Krisenzeit" beitrage. Die Christmette sei ursprünglich eine Mitternachtsmesse, die vielerorts spätabends gegen 22 oder 22.30 Uhr beginnt.

Das bayerische Kabinett hatte am Montag bekanntgegeben, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr auch für Kirchgänger gilt. Daher sollten die Gottesdienste an Heiligabend so geplant werden, dass die Menschen um 21 Uhr schon wieder zu Hause sind. Die bayerische evangelische Landeskirche hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie die Absage der Christmetten als "schmerzlichen Eingriff" sieht, wegen der nötigen Pandemie-Bekämpfung aber akzeptiere.