Frankfurt a.M. (epd). Die Polizei hat am Samstagmittag in Frankfurt am Main zwei Spontankundgebungen der "Querdenken"-Bewegung aufgelöst. Die Versammlungen auf dem Merianplatz und Friedberger Platz seien von Teilnehmern im "unteren zweistelligen Bereich" besucht worden, teilte ein Polizeisprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Weitere Personen, die zu den Kritikern der Freiheitsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gehören, unternähmen eine Art Stadtspaziergang. Gleichzeitig hielten Gegendemonstranten 18 Veranstaltungen ab.
Ein Demonstrationszug von "Querdenken"-Gegnern mit rund 450 Personen bewege sich durch die Innenstadt, hieß es. Die Polizei sei in der von Einkäufern gefüllten Innenstadt zahlreich präsent.
Am Samstagvormittag hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Verbot der geplanten großen "Querdenken"-Demonstration am Samstag in Frankfurt bestätigt. Das Gericht begründete die Zurückweisung der Beschwerde des Anmelders im Wesentlichen mit der bestehenden Gefahr der Infektion mit dem Coronavirus. Angesicht der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Personen sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände zwischen Personen in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten, teilte das Gericht mit.
Am dritten Adventssamstag sei zusätzlich zu den Versammlungsteilnehmern mit einem hohen Aufkommen an Passanten zu rechnen, die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen. Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt. Von der Stadt Frankfurt angebotene großflächige Alternativstandorte habe er abgelehnt (AZ: 2 B 3080/20).
Damit schloss sich das oberste hessische Verwaltungsgericht der Begründung der Vorinstanz vom Freitag an (AZ: 5 L 3330/20.F). Den Organisatoren bleibt nun rechtlich als letzte Möglichkeit der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte die Stadt Frankfurt die unter dem Thema "Wiege der Demokratie - Für Frieden und Freiheit" angemeldeten Kundgebungen und einen anschließenden Demonstrationszug von "Querdenken 69 - Frankfurt" sowie jede Ersatzveranstaltung im Stadtgebiet aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten.