Bückeburg, Hannover (epd). Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hält Äußerungen von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) anlässlich einer Demonstration der NPD gegen Journalisten im November vergangenen Jahres für gerechtfertigt. Das Gericht wies am Dienstag einen Antrag des NPD-Landesverbandes in einem Organstreitverfahren zurück. Die rechte Partei hatte dem Ministerpräsidenten vorgeworfen, er habe mit Tweets gegen den Aufmarsch seine politische Neutralitätspflicht missachtet. Dem folgte der Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg nach Angaben eines Sprechers nicht. (Az.: StGH 6/19)
Es gehöre zu den Amtspflichten des Ministerpräsidenten, sich schützend vor die freiheitlich-demokratische Grundordnung und ihre Institutionen zu stellen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Er müsse die Bevölkerung für demokratiegefährdende Entwicklungen sensibilisieren sowie das bürgerschaftliche Engagement dagegen stärken. Seine Neutralitätspflicht sei insoweit eingeschränkt.