Köln (epd). Der vom Erzbistum Köln beauftragte neue Gutachter für die Untersuchung zu sexuellem Missbrauch hat eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse angekündigt. Es werde um "systemische Defizite des Erzbistums und um persönliche Verantwortlichkeiten" gehen, sagte der Kölner Rechtsanwalt Björn Gercke am Montag auf einer Online-Pressekonferenz des Erzbistums. Das Gutachten werde für das Erzbistum "ungemütlich" werden. Die Neufassung des Gutachtens soll bis zum 18. März 2021 veröffentlicht werden.
Ziel der neuen Untersuchung sei es, das Vorgehen der Verantwortlichen des Erzbistums in den Blick zu nehmen, sagte Gercke weiter. "Es wird unsere Aufgabe sein, Rechtsverstöße zu identifizieren und die dafür verantwortlichen Personen möglichst konkret zu benennen." Es gehe darum, wer was wann gewusst habe und wer etwas hätte tun müssen. Man gehe mit dem Anspruch an die Arbeit heran, dass das fertige Gutachten "gerichtsfest" sei.
Das Erzbistum hatte am Freitag mitgeteilt, dass Gerckes Kanzlei die bislang mit der Untersuchung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl ablösen wird. Das Erzbistum sah sich nach eigenen Angaben zu der Trennung gezwungen, weil die im Dezember 2018 beauftragte Kanzlei die Anforderungen an eine unabhängige Untersuchung nicht erfüllt habe. Grundlage der Trennung sei die wissenschaftliche Einschätzung von Juristen, die dem Gutachten methodische Mängel attestierten.