Brandenburg an der Havel/Cottbus (epd). Der Neonazi und Holocaustleugner Horst Mahler hat seine mehr als zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt. Der 84-Jährige sei am Montagvormittag aus der Haft in der JVA Brandenburg an der Havel entlassen worden, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Cottbus bemüht sich nun, den ehemaligen Rechtsanwalt, der früher der RAF und später eine Zeit lang der NPD angehörte, wieder ins Gefängnis zu bringen.
Gegen Mahler sei inzwischen Anklage in weiteren Fällen von Volksverhetzung erhoben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus dem epd. In diesem Zusammenhang sei auch ein neuer Haftbefehl beantragt worden, der jedoch vom Landgericht Potsdam abgelehnt worden sei. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls sei am Dienstag Beschwerde beim Landgericht Potsdam eingelegt worden.
Mahler war nach vorangegangenen Verurteilungen 2009 vom Landgericht München zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und anschließend vom Landgericht Potsdam zu einer weiteren Strafe verurteilt worden. Weil er zuletzt in der Nähe von Berlin gemeldet war, war er in der JVA Brandenburg an der Havel inhaftiert.
Ende September war bekanntgeworden, dass Mahler nach Verbüßung seiner Haftstrafe am 27. Oktober unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen werden sollte. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Führungsaufsicht beantragt. Mahler sollte die "Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten" werden, wenn er nicht vorab den Staatsschutz beim brandenburgischen Landeskriminalamt informiert und die Texte dort vorlegt. Veröffentlichungen auf der bislang von ihm genutzten Internetseite sollten komplett untersagt werden.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der verbüßten Haftstrafe wie die beantragte Führungsaufsicht sei die Staatsanwaltschaft München II zuständig, für die Brandenburg die Vollstreckung der Haft übernommen habe, hieß es weiter im Justizministerium in Potsdam. Die Münchner Staatsanwaltschaft wollte sich aktuell auf Anfrage nicht weiter zu dem Fall äußern. Vollstreckungsverfahren seien nicht öffentlich, sagte eine Sprecherin dem epd.
Mahler hat seine Haftstrafe wegen zahlreicher Fälle von Volksverhetzung mit Unterbrechung in Brandenburg an der Havel verbüßt. Eine 2015 geplante Aussetzung der verbliebenen Strafe zur Bewährung wurde wieder aufgehoben. Während einer Aussetzung des Vollzugs wegen Haftunfähigkeit reiste Mahler nach Ungarn, um dort Asyl zu beantragen, wurde dann nach Deutschland ausgeliefert und wieder inhaftiert. Die Anwaltskammer Berlin hat ihm vor einigen Jahren die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen.