Hannover (epd). Abschiebungen nach Syrien sollten nach Ansicht der Landesflüchtlingsräte in Deutschland und der Organisation "Pro Asyl" weiterhin verboten bleiben. Einer "Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes" sei eine klare Absage zu erteilen, erklärten die Flüchtlingsräte am Montag. Nach dem tödlichen Anschlag in Dresden mit einem mutmaßlich islamistischen Hintergrund hatten einige Innenminister gefordert, sogenannte Gefährder nach Syrien abzuschieben.
"Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers", sagte Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen in Hannover. "Der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung." Allerdings sei statt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister ein rechtsstaatliches Strafverfahren notwendig. Hasskriminalität schlage oft willkürlich zu und müsse strafrechtlich verfolgt werden. Die Abschiebung mutmaßlicher Gefährderinnen und Gefährder nach Syrien sei aber eine "Nebelkerze" und trage nicht zur Sicherheit bei - weder in der Bundesrepublik noch anderenorts.
Syrien sei sowohl unter der Regierung von Machthaber Bashar al-Assad wie in den Herrschaftsgebieten extremistischer Aufständischer ein Folterstaat, hieß es weiter. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat habe zur Schutzbedürftigkeit von Personen aus Syrien erklärt, dass dort ganze Gemeinschaften verfolgt würden. Dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen zufolge seien ganze Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und entvölkert worden. Die Zahl der Binnenvertriebenen gehe in die Millionen.
Das "leichtfertige Gerede" über angeblich sichere Gebiete, in die Syrer abgeschoben werden könnten, sei "fahrlässig und menschengefährdend", heißt es in der Erklärung. Jede nach Syrien abgeschobene Person müsse mit menschenrechtswidriger Behandlung und Folter rechnen.
In Dresden waren Anfang Oktober zwei Touristen mit einem Messer angegriffen worden. Einer der beiden Männer erlag seinen Verletzungen, der zweite wurde schwer verletzt. Am Dienstag war in diesem Fall ein 20-jähriger Syrer festgenommen worden. Dem abgelehnten Asylbewerber wird laut Staatsanwaltschaft Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Wegen des mutmaßlich radikal-islamistischen Hintergrunds hatte der Generalbundesanwalt den Fall an sich gezogen. Laut Bundesinnenministerium leben in Deutschland derzeit 619 Menschen, die als "islamistische Gefährder" eingestuft werden.