Hannover (epd). Nach dem Scheitern des Brandenburger und des Thüringer Paritätsgesetzes vor den Landesverfassungsgerichten hält die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für notwendig. "Es muss nun grundsätzlich geklärt werden, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes zu bewerten ist. Da ist das Bundesverfassungsgericht gefragt", sagte Süssmuth dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Samstag). Das Urteil des Brandenburger Gerichts vom Freitag sei ebenso wie die im Juli ergangene Thüringer Entscheidung nicht nachvollziehbar.
Das oberste deutsche Gericht müsse deutlich machen, welche Spielräume der Gesetzgeber für die Herstellung von Chancengerechtigkeit habe, sagte Süssmuth. "Dass Frauen und Männer nicht die gleichen Chancen haben, sehen wir auf allen Ebenen - nicht nur, aber eben auch in der Politik."
Es könne nicht sein, "dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft werde als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Hier wird der verbindliche Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes verkannt", sagte die 83-Jährige ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Es habe sich gezeigt, dass es nicht ausreiche, bei der Herstellung von Gleichberechtigung auf Freiwilligkeit zu setzen.
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