Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid hat der Deutsche Ethikrat einen Diskussionsprozess über den Umgang mit dem Wunsch nach Selbsttötung gestartet. Es sei ein uraltes und zugleich hochaktuelles Thema, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die Medizinethikerin Alena Buyx, in einer Plenarsitzung in Berlin. Die Diskussion über die ethische Dimension soll nach ihren Worten auch zur Vorbereitung einer möglichen Gesetzgebung dienen, die noch auf sich warten lässt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass das 2015 verabschiedete Verbot organisierter Hilfe beim Suizid nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar ist. Sterbehilfevereine, die der Gesetzgeber damit bekämpfen wollte, können damit wieder tätig sein. Über eine mögliche neue gesetzliche Regelung wird bereits diskutiert. Konkrete Gesetzesvorschläge aus dem Bundestag liegen aber noch nicht vor.
Begleitung am Lebensende wichtig
In Vorträgen beleuchteten Mitglieder des Ethikrats die medizinischen, ethischen, philosophischen, religiösen und juristischen Aspekte des Themas. Ein Teil des Gremiums war in Berlin zusammengekommen, ein anderer Teil wegen der Corona-Situation per Video dazugeschaltet.
Der Gerontologe Andreas Kruse verwies in seinem Vortrag auf die gesellschaftliche Dimension des Themas, konkret auf die Situation Älterer und Menschen in sozialen Notlagen. Jeder Suizid habe in irgendeiner Form etwas mit Isolation zu tun, sagte der Leiter des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg. Insbesondere bei Suizidwünschen von älteren Menschen müsse bedacht werden, dass der Mensch ein "bezogenes Wesen" ist. Die Gesellschaft müsse deswegen Sorge dafür tragen, dass Menschen ihr Lebensende gestalten können und begleitet werden, sagte Kruse. Das gleiche gelte für Fragen der sozialen Gerechtigkeit.
Vermeintlicher Gegensatz
Auch der katholische Moraltheologe Franz-Josef Bormann sagte, es gehe zum Einen um Individualität von Menschen. Zum Anderen müsse man aber auch berücksichtigen, was eine Suizidentscheidung für andere bedeute.
Der Bayreuther Verfassungsrechter Stephan Rixen sagte, das Bundesverfassungsgericht selbst habe in seinem Urteil auch auf diese Bezogenheit zu anderen Menschen verwiesen. Selbstbestimmung werde darin als "relational" betrachtet, erklärte er. Dies müsse bei der Schaffung eines Schutzkonzepts, das die Karlsruher Richter in ihrem Urteil empfehlen, berücksichtigt werden. Rixen sagte, dass die Dimension der Beziehung zu anderen den bisher in der Diskussion oft bemühten vermeintlichen Gegensatz von Selbstbestimmung auf der einen und Menschenwürde auf der anderen Seite aufbrechen könnte.
Die Diskussion sieht der Ethikrat Buyx zufolge als Auftakt zu weiteren Beratungen. Am 17. Dezember ist demnach eine weitere Sitzung mit externen Experten geplant.