Berlin (epd). Der Berliner Senat will in der Corona-Krise auch finanziell notleidende Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterstützen. So könnten regelmäßig sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierte kleine Gemeinschaften Förderanträge für entstehende Miet-, Mietneben- und Personalkosten sowie für coronabedingte Sachausgaben wie etwa Trennwände stellen, teilte die zuständige Senatskulturverwaltung am Donnerstag in Berlin mit. Hintergrund ist der Spendeneinbruch bei vielen Gemeinschaften auf Grund der coronabedingten Einschränkungen für Veranstaltungen.
Ein Förderhöchstbetrag sei nicht festgelegt worden, vielmehr richte sich die Hilfe "nach dem konkreten finanziellen Ausfall". Dabei könnten ausschließlich Kosten gefördert werden, die nach dem Datum der Antragstellung und bis Jahresende entstehen. Sie müssen etwa durch einen Finanzplan plausibel gemacht werden. Die Antragsfrist endet am 6. November. Es ist das mittlerweile zweite Corona-Soforthilfe-Programm für kleine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in finanzieller Notlage.
Kultursenator Klaus Lederer (Linke) betonte, die Förderung dieser Gemeinschaften sei besonders wichtig. Sie engagierten sich häufig kaum bemerkt in ihrer Nachbarschaft: "Beispielsweise leisten sie Hausaufgabenhilfe, bieten Sprachkurse an, engagieren sich für Integration, verantworten Bildungsarbeit - gestalten so den Dialog der Religionen." Die Gemeinschaften bereicherten durch ihr Engagement die Berliner Gesellschaft, so Lederer.