Berlin (epd). Für die letzten drei Monate des Jahres können Solo-Selbstständige, Künstler und Kleinunternehmer die Grundsicherung als Corona-Hilfe auch dann bekommen, wenn ihre Rücklagen 60.000 Euro übersteigen. Die Jobcenter sind angewiesen, ab sofort für jedes Jahr der Selbstständigkeit weitere 8.000 Euro als angemessene Altersvorsorge anzuerkennen, teilte das Bundesarbeitsministerium am Freitag mit. Das gilt den Angaben zufolge auch, wenn das Geld auf Spar- oder Tagesgeldkonten liegt, auf die die Betroffenen jederzeit Zugriff haben.
Mit der Nachbesserung reagiert die Bundesregierung auf die Probleme von kleinen Selbstständigen, an die Corona-Hilfen zu kommen, zu denen auch der erleichterte Zugang zur Grundsicherung gehört. Übersteigen ihre Rücklagen 60.000 Euro, waren sie bisher davon ausgeschlossen, auch wenn es sich um Ersparnisse für das Alter handelte. Die Nachjustierung hatten Union und SPD zusammen mit der Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung bis zum Ende dieses Jahres vereinbart. Seit März können Selbstständige, deren Lebensunterhalt durch die Folgen der Corona-Maßnahmen weggebrochen ist, die Grundsicherung und Wohnkosten ohne die dafür sonst üblichen Prüfungen beantragen.