Hannover (epd). Die Polizei und Verwaltungsbehörden können künftig in Niedersachsen das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden. Damit die Ordnungshüter gegen das Zeigen dieser Flaggen entschieden vorgehen könnten, sei ein Erlass herausgegeben worden, in dem Hinweise zum Umgang mit der öffentlichen Verwendung der Reichskriegsflagge gegeben werden, teilte das niedersächsische Innenministerium am Donnerstagabend mit.
Das Verwenden der Flaggen erfülle regelmäßig den Tatbestand des Paragrafen 118 Absatz eins des Ordnungswidrigkeitengesetzes, so dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten sei, hieß es. Sei dies der Fall, stelle die Verwendung der Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, so dass auch das Verwenden der Flagge unterbunden und die Flagge sichergestellt werden könne.
"Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung", sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). "Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen."