Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die Richtlinien zur Unterstützung von Terroropfern so geändert, dass auch Gewerbetreibende eingeschlossen werden, deren Geschäfte zu Tatorten wurden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) teilte am Mittwoch in Berlin mit, so könne nun auch den Betroffenen in Halle und Hanau geholfen werden. Dort waren ein Imbiss und eine Bar zu Tatorten rechtsextremistischer Bluttaten mit vielen Todesopfern geworden.
Bisher konnte der Bund mit den Härteleistungen für die Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten nur Hinterbliebene und Verletzte finanziell unterstützen. Gewerbetreibende waren nicht eingeschlossen. Dies ist nun rückwirkend zum 1. Januar 2018 möglich, wenn deren Geschäft, Bar oder Imbiss Ziel einer terroristischen oder extremistischen Attacke geworden ist und dabei Menschen getötet wurden oder hätten getötet werden können. Die maximale Pauschale, deren Höhe von der Höhe des Schadens abhängt, beträgt 15.000 Euro, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Edgar Franke, erklärte, er wisse aus vielen Gesprächen, "wie groß die Trauer und die Not auch der Ladenbesitzer ist, deren Geschäfte zu Tatorten wurden". Der entstandene Schaden und drohende Einnahmeverluste machten dies noch schlimmer. Franke kündigte an, er werde sich noch in dieser Woche an die Betroffenen wenden.