Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte gegen den Betreiber von "babykaust.de" geklagt. Das Urteil wird am Montag verkündet (AZ: 324 O290/19).
Behauptet wurde auf "babykaust.de" unter anderem, dass Hänel mit Abtreibungen das "Tor von Auschwitz" aufgestoßen habe. Auch wurde sie als "Entartete" diffamiert. Derartige Vergleiche sind nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Hinnehmen müsse Hänel als Meinungsäußerung allerdings Aussagen, dass an "ihren Händen Blut klebt" und Abtreibung ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen" sei. Weder der beklagte Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen noch sein Anwalt waren zur Verhandlung erschienen.
Während der Verhandlung machte Hänel die hohe Belastung deutlich, die die Aktivitäten von Annen für sie bedeuteten. Ihre Enkel und ihre jungen Patienten würden in den Medien lesen, dass sie eine "Kindstöterin" sei. Hassbotschaften wie auf "babykaust.de" könnten auch zu tätlichen Angriffen führen, wie es bei dem Mord an den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geschehen sei. Sie kenne persönlich einen Kollegen aus den USA, dessen Praxiskollege ermordet worden sei. Nach der Verhandlung äußerte sie sich erleichtert, dass Holocaust-Vergleiche künftig unzulässig sind.
Vor dem Prozess hatte das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung vor dem Gerichtsgebäude protestiert. Abtreibungen dürften nicht kriminalisiert werden, forderte die Hamburger Landesvorsitzende von Pro Familia, Kersten Artus. Die Paragrafen 218 und 219a im Strafgesetzbuch seien sexistisch und müssten ersatzlos gestrichen werden. Susanne Kondoch-Klockow vom Auschwitz-Komitee sagte, der Vergleich mit Abtreibungen verhöhne die Opfer des Holocaust.
Annen hatte in der Vergangenheit mehrere hundert Strafanzeigen nach Paragraf 219a gegen Ärzte gestellt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informierten. Auf "babykaust.de" hat er eine Liste mit 1.200 Abtreibungsärzten und -kliniken gestellt. Abtreibung, so heißt es dort, sei eine Steigerungsform der NS-Verbrechen.
Hänel war in der Vergangenheit wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.