Regensburg, Palermo (epd). Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat Klage gegen das italienische Verkehrsministerium eingereicht. Grund sei die Festsetzung ihres Schiffes "Alan Kurdi", teilte die Initiative in Regensburg mit. Die Klage richte sich auch gegen das Hafenamt von Palermo. Man habe bei einem Gericht in Sizilien ein Eilverfahren beantragt. Sea-Eye habe wegen der Festsetzung bereits drei Missionen zur Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer absagen müssen.
Italienische Behörden hatten die "Alan Kurdi" wegen angeblicher technischer Mängel, Sicherheitsbedenken und Verstößen unter anderem gegen Umweltauflagen am 5. Mai festgesetzt. Das Schiff hatte zuvor zwölf Tage lang nicht anlegen dürfen, obwohl es mit fast 150 vor der Küste Libyens geretteten Menschen an Bord völlig überfüllt war.
"Der Festsetzungsbescheid der italienischen Verkehrsbehörde ist unserer Meinung nach rechtswidrig und schafft juristische Unsicherheiten, die weitere Einsätze der 'Alan Kurdi' verunmöglichen sollen", erklärte der Sea-Eye-Vorsitzende Gorden Isler. "Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Verpflichtung."
Der Küstenstaat Italien dürfe nicht über Sicherheitsfragen von Rettungsschiffen entscheiden, kritisierte Sea-Eye. Dies obliege nach internationalem Recht dem Flaggenstaat, im Fall der "Alan Kurdi" Deutschland. Zudem halte sich die deutsche Berufsgenossenschaft BG Verkehr für zuständig, die unter anderem Aufgaben im Bereich Schiffssicherheit wahrnimmt. Die BG Verkehr habe wiederholt bestätigt, dass die "Alan Kurdi" "über die nötigen Sicherheitszertifikate verfüge und auch die einschlägigen umweltrechtlichen Standards einhalte".
Die italienischen Behörden halten auf Sizilien aktuell auch die Rettungsschiffe "Ocean Viking", "Sea-Watch 3" und die "Aita Mari" anderer Organisationen fest. Ein neues Schiff mehrerer Gruppen, die von der evangelischen Kirche initiierte "Sea-Watch 4", wird im spanischen Hafen Burriana auf ihren Einsatz vorbereitet.