Hamburg (epd). Im Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Wachmann Bruno D. hat die Verteidigung am Montag Freispruch gefordert. Sein Mandant habe damals seinen Dienst als SS-Wachmann nicht als Teilnahme an einem Verbrechen erkannt, sagte Rechtsanwalt Stefan Waterkamp vor dem Landgericht Hamburg. Zudem sei 1944/45 Widerstand etwas anderes gewesen als heute. Der Angeklagte muss sich wegen seiner früheren Tätigkeit als SS-Wachmann im KZ Stutthof (bei Danzig) verantworten. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen.
Der Angeklagte selbst nutzte die Möglichkeit des letzten Wortes und entschuldigte sich in einem kurzen Statement bei "allen, die durch diese Hölle des Wahnsinns gegangen sind". Er blieb bei seiner Ansicht, dass er nicht freiwillig den Dienst auf dem Wachturm absolviert habe. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.