Berlin (epd). Das Bundesjustizministerium hat eine Entschädigung der Opfer des Münchner Oktoberfestattentats von 1980 angekündigt. Hauptgrund ist die nachträgliche Einstufung als rechtsextremistische Tat, wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Donnerstag auf Nachfrage bestätigte. Man befinde sich in Gesprächen über die geplante Solidarleistung, weshalb noch keine Details genannt werden könnten. Die Tageszeitung "taz" (Donnerstag) hatte zuerst über die Pläne berichtet.
Zur Begründung erklärte der Ministeriumssprecher: "Wir sind der Auffassung, dass das Leid der Betroffenen des Oktoberfestattentats weitere Anerkennung durch den Staat erfahren sollte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Generalbundesanwalt eine rechtsextremistische Motivation der Tat festgestellt hat."
Der Anschlag auf das Oktoberfestattentat war bisher nicht eindeutig als politische Tat eingestuft worden. Am vergangenen Mittwoch hatte die Bundesanwaltschaft aber mitgeteilt, dass der damalige Attentäter Gundolf Köhler aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus gehandelt habe. Köhler hatte am Abend des 26. September 1980 eine Bombe am Haupteingang zum Münchner Oktoberfest gezündet. 13 Menschen wurden getötet, unter ihnen auch der Attentäter. Mehr als 221 Personen wurden teils schwer verletzt.
Dem Zeitungsbericht zufolge hatte die Stadt München die Opfer in den Jahren 1981 und 1982 mit einer Zahlung von einer Million D-Mark entschädigt und 2018 einen Opferfonds von 50.000 Euro aufgelegt, der 2019 um weitere 50.000 Euro aufgestockt wurde.