Hamburg (epd). Im Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Wachmann Bruno D. hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Montag eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert. Außerdem müsse der 93-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen, sagte Staatsanwalt Lars Mahnke in seinem Plädoyer. Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Hamburg wegen seiner früheren Tätigkeit als SS-Wachmann im KZ Stutthof verantworten. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen. Nach den Plädoyers der Nebenklägervertreter und des Verteidigers soll das Urteil am 23. Juli gesprochen werden.
Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass er mit seiner Tätigkeit Unrecht begangen habe, sagte der Staatsanwalt. Es fehle aber jeglicher Hinweis, dass er diesen inneren Konflikt auch ausgetragen habe. In einer "Mordmaschine" wie dem KZ Stutthof genüge es nicht, sich einfach wegzudrehen. Das Urteil müsse auch ein Signal sein, dass ein solches Unrecht nicht verjährt.