Bremen (epd). Nachdem die Staatsanwaltschaft den Bremer Pastor Olaf Latzel (52) wegen Volksverhetzung angeklagt hat, soll der Theologe zunächst vom 9. Juli bis zum 24. August in den Urlaub gehen. Alle denkbaren dienstrechtlichen Maßnahmen seien in dieser Zeit ausgesetzt, sagte die Sprecherin der bremischen Kirche, Sabine Hatscher, am Freitag nach einem Dienstgespräch der Kirchenleitung mit dem umstrittenen Pastor. Für Mitte August wurde erneut ein Dienstgespräch vereinbart, in dem es um das weitere Vorgehen gehen soll.
"In seinem Urlaub wird Pastor Latzel nicht öffentlich auftreten", konkretisierte Hatscher auf Nachfrage des epd und ergänzte: "Ein Predigtverbot besteht nicht." Für diesen Sonntag steht Latzel im Gottesdienstplan der Martini-Gemeinde und dürfte demnach trotz Anklage durch die Staatsanwaltschaft predigen.
"Der Tatvorwurf und die Klage sind schwerwiegend", sagte am Freitag der leitende Theologe der bremischen Kirche, Bernd Kuschnerus. Pastorinnen und Pastoren hätten eine Vorbildfunktion und eine Vertrauensposition und trügen durch ihr Amt eine besondere Verantwortung: "Dass Äußerungen eines Pastors Anlass zu einer Anklage wegen Volksverhetzung gegeben haben, erschüttert mich zutiefst."
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sie vor dem Bremer Amtsgericht Klage gegen Latzel erhoben hat. Dabei gehe es um Äußerungen des Pastors im Verlauf eines Ehe-Seminars am 19. Oktober des vergangenen Jahres, die den öffentlichen Frieden stören und zum Hass gegen homosexuelle Menschen aufstacheln könnten. Zugleich verletzen die Äußerungen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die Menschenwürde.
Der konservative evangelische Theologe hatte im Verlauf des Seminars gesagt, Homosexualität stehe gegen die göttliche Schöpfungsordnung. Er warnte vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." Das verunsichere Leute, zerstöre Zivilisation und Kultur.
Die Bremische Evangelische Kirche, für die Latzel als beamteter Pastor arbeitet, hat zwischenzeitlich ein Disziplinarverfahren eröffnet, das aber derzeit ruht. Fortgeführt wird es nur, wenn das Amtsgericht Latzel verurteilt. Disziplinarrechtlich reichen die Sanktionen von einem Verweis bis zu einer Entfernung aus dem Dienst und dem Verlust aller Bezüge.
Nach der Anklage entscheidet das Amtsgericht zunächst, ob es in dieser Sache eine Hauptverhandlung eröffnet. Falls das geschehe, so nicht vor dem letzten Quartal des laufenden Jahres, sagte eine Gerichtssprecherin dem epd.