Grund ist dessen vorläufiges Scheitern bei dem Versuch, die 44 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in andere Bundesbehörden zu versetzen. "Roland Jahn hat Erwartungen geweckt, die er auf rechtsstaatliche Weise nicht befriedigen kann. Das ist von beträchtlicher Peinlichkeit", sagte Thierse der "Berliner Zeitung" (Dienstagsausgabe). "Was jetzt passiert, war zu erwarten", sagte Thierse. Der SPD-Politiker riet von Zwang ab und fügte hinzu: "Ich empfehle stattdessen, was ich immer empfohlen habe - im konkreten Einzelfall an Lösungen zu arbeiten."
In der vergangenen Woche sollte sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit der Klage eines früheren Stasi-Mitarbeiters beschäftigen, der heute in der Jahn-Behörde arbeitet. Sein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Stellenbesetzung in der Stasi-Unterlagenbehörde wurde jedoch kurz vor der Verhandlung zurückgenommen. Der Kläger wollte die Neubesetzung der Stelle des Leiters des Haussicherungsdienstes in der Stasi-Unterlagenbehörde mit einem externen Bewerber verhindern. Nach seinen Angaben wurde seine Bewerbung auf die Stelle nicht berücksichtigt, weil er als ehemaliger MfS-Mitarbeiter ohnehin in eine andere Behörde versetzt werden soll. Die Stasi-Unterlagenbehörde hatte ihrerseits erklärt, dass der Antrag des Klägers gegenstandlos ist, weil die umstrittene Stelle nicht mehr besetzt wird.
Behördenchef Jahn will alle ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in andere Behörden versetzen. Ihre Beschäftigung in der Stasi-Unterlagenbehörde sei für die Opfer unerträglich.