Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Verteidigung des Angeklagten Stephan E. eine umfassende schriftliche Aussage ihres Mandanten angekündigt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, Thomas Sagebiel, schlug am Dienstag dafür den ersten Verhandlungstermin nach der Sommerpause am 27. Juli vor. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, ließ E.s Verteidigung jedoch offen.
Der dritte Tag des Prozesses stand erneut im Zeichen der Sichtung der Videoaufzeichnungen der beiden Geständnisse von Stephan E. In seinem ersten Geständnis zehn Tage nach seiner Festnahme hatte E. ausgesagt, Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 allein auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen zu haben.
Später widerrief er das zunächst, um anschließend auszusagen, dass der Mitangeklagte Markus H. den Kasseler Regierungspräsidenten versehentlich erschossen habe, als man den Politiker habe einschüchtern wollen. Die Bundesanwaltschaft folgt dieser Version nicht: Sie hat E. wegen Mordes angeklagt, H. wegen Beihilfe zum Mord. Beide sollen nach Auffassung der Anklage aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben.
Die Verteidigung von Markus H. erklärte am Dienstag, das erste Geständnis E.s sei als Beweis vollständig verwertbar. E. habe aus psychologischen und psychopathologischen Antrieben gehandelt. H. sei nicht in die Tat eingebunden gewesen. Die Verteidigung von Stephan E. hatte dagegen den Widerruf dieses Geständnisses unter anderem damit begründet, dass ihr Mandant zu diesem Zeitpunkt übermüdet gewesen sei, unter Medikamenten-Einfluss gestanden habe und H. habe beschützen wollen.
In dem Prozess sind bis Ende Oktober derzeit 32 Verhandlungstage vorgesehen. Vor der Sommerpause sind für diese Woche noch zwei Termine am Donnerstag und Freitag angesetzt.