Sterbehilfe: Patientenschützer machen Gesetzesvorschlag

Sterbehilfe: Patientenschützer machen Gesetzesvorschlag

Dortmund (epd). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einen Änderungsvorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe an die Mitglieder des Bundestags geschickt. Der Gesetzesvorschlag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, will die organisierte Suizidassistenz ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil das Verbot der organisierten Sterbehilfe nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches gekippt.

Geschäftsmäßige, das heißt organisierte, Hilfe zum Suizid sei mit der Verfassung vereinbar, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Mittwoch dem epd. Die gewerbsmäßige, also gewinnorientierte, Förderung der Selbsttötung soll nach dem Willen der Patientenschützer bestraft werden - nach dem Vorschlag mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe.

Die Arbeit der Sterbehilfevereine werde damit nicht legalisiert, betonte Brysch. Er lehnt auch eine Finanzierung der Krankenkassen für den assistierten Suizid ab. Methode und Mittel der Suizidassistenz nennt der Vorschlag nicht. Diese können nach Auffassung der Patientenschützer nicht gesetzlich geregelt werden, außer sie sind besonders gefahrenträchtig.

Der Vorschlag der Stiftung sieht außerdem strenge Kriterien für die Sterbehilfe vor. Suizidhelfer müssten sich vorab vergewissern und schriftlich niederlegen, dass der Suizidwillige vor seinem Entschluss über Handlungsalternativen aufgeklärt wurde. Außerdem müssten die Suizidhelfer sicherstellen, dass der Suizidwillige den Entschluss eigenständig, ohne Druck und "unter Anspannung seiner geistigen Kräfte" gefasst habe. Es müsse klar sein, dass der Suizidwillige seine Entscheidung selbstbestimmt und dauerhaft treffe.

Die Patientenschützer lehnen gesetzlich vorgegebene Aufklärungs- und Wartefristen ab. Gewissensentscheidungen könnten von Dritten kaum überprüft werden, sagte Brysch.

Das höchste deutsche Gericht hatte Ende Februar das Verbot organisierter Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte, weil sie im bisherigen Recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit sehen.