Frankfurt a.M. (epd). Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstagmorgen der zweite Verhandlungstag zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begonnen. Den Auftakt am Dienstag hatten zahlreiche Anträge der Strafverteidiger zur Aussetzung des Verfahrens, zur Befangenheit anderer Strafverteidiger und des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel bestimmt. Schließlich trug die Bundesanwaltschaft die Anklageschrift vor. Die beiden Angeklagten äußerten sich trotz eindringlicher Worte des Vorsitzenden Richters nicht.
Der Anklageschrift zufolge soll der Beschuldigte Stephan E. am 1. Juni 2019 um 23.20 Uhr Lübcke auf der Terrasse von dessen Haus in Wolfhagen-Istha bei Kassel in den Kopf geschossen haben. Der zweite Angeklagte, Markus H., soll E. durch die gemeinsame Teilnahme an rechtsextremen Demonstrationen und durch gemeinsame Schießübungen in seinem Tatentschluss bestärkt haben, ohne konkret von der Tat gewusst zu haben. Beide Angeklagten sollen aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben, wie Oberstaatsanwalt Dieter Killmer sagte. Er warf E. Mord vor, H. Beihilfe zum Mord. Für E. forderte der Bundesanwalt für den Fall einer Verurteilung eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Außerdem warf der Oberstaatsanwalt Stephan E. vor, am 6. Januar 2016 in Lohfelden einen aus dem Irak stammenden Flüchtling niedergestochen zu haben. In diesem Fall lautet die Anklage auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Darüber hinaus soll E. gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Auch Markus H. wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Bislang sind bis Ende Oktober noch 30 weitere Verhandlungstage vorgesehen.