Berlin (epd). In der Diskussion um den Begriff "Rasse" im Grundgesetz hat der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen konkreten Vorschlag gemacht. Er halte es für angemessen, den Begriff zum Beispiel durch "rassistische Diskriminierung" oder "rassistische Zuschreibung" zu ersetzen, erklärte Bernhard Franke am Mittwoch in Berlin.
Die Antidiskriminierungsstelle vertrete "schon seit vielen Jahren" die Position, dass der Begriff "Rasse" weder im Grundgesetz noch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz länger verwendet werden sollte, sagte Franke weiter. Er verwies auf die UN-Anti-Rassismuskonvention, in der es heiße, dass "jede Lehre von einer auf Rassenunterschiede gegründeten Überlegenheit wissenschaftlich falsch, moralisch verwerflich sowie sozial ungerecht und gefährlich ist".
Franke erklärte weiter, auf Länderebene sei der Terminus bereits in den vergangenen Jahren teilweise ersetzt worden, beispielsweise durch "rassistisch". Die Grünen hatten vor der Hintergrund der Anti-Rassismus-Proteste ihre Forderung nach einer Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetzt wiederholt. Er steht in Artikel 3 der Verfassung, der besagt, dass niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" benachteiligt werden darf.