Duisburg (epd). Der Prozess um die Loveparade-Katastrophe 2010 steht offenbar unmittelbar vor der Einstellung. Die Staatsanwaltschaft Duisburg erklärte am Freitag, sie werde dem Vorschlag des Landgerichts Duisburg folgen und einer Einstellung des Verfahrens zustimmen. Die Anklagebehörde begründete diesen Schritt damit, dass die Ursachen für das Unglück geklärt und einige der Verfahrensbeteiligten aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gefährdet seien. Zudem verjähre der Vorwurf der fahrlässigen Tötung am 27. Juli, ein Abschluss des Prozesses bis dahin sei eher unwahrscheinlich.
In dem im Dezember 2017 im Congress Center Ost der Messe Düsseldorf gestarteten Prozess mussten sich zunächst zehn Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei dem Techno-Festival waren am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 650 wurden verletzt. Im Februar 2019 wurde bereits der Strafprozess gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen eingestellt. Gegen drei weitere Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent wurde das Verfahren fortgesetzt, weil sie eine Einstellung des Prozesses abgelehnt hatten.
Nach Einschätzung des Gerichts ist die Loveparade-Katastrophe neben Planungsfehlern auf "kollektives Versagen" am Veranstaltungstag zurückzuführen. Dabei hätten unter anderem die Einrichtung einer Polizeikette auf der Rampe zum Gelände sowie Kommunikationsprobleme und Fehlentscheidungen eine Rolle gespielt. Dieser Einschätzung schloss sich die Staatsanwaltschaft an. Das "hypothetische Verschulden" der drei noch angeklagten Personen sei gering, ein weiteres öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gebe es nicht. Deshalb könne das Verfahren ohne Schuldspruch eingestellt werden.
Noch bis Montag können die Verfahrensbeteiligten ihre Stellungnahme zu der vom Landgericht empfohlenen Einstellung des Verfahrens abgeben. Das Gericht wird dann in einem formellen Einstellungsverfahren das Ende des Prozesses verkünden. Dazu ist nach Angaben eines Gerichtssprechers ein Verhandlungstermin vorgesehen. Dieser soll nach jetzigem Stand am 23. April oder 4. Mai stattfinden.