Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" sieht die Bundesanwaltschaft die Anklagepunkte als erwiesen an. Die acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren hätten eine terroristische Vereinigung gegründet und seien in dieser Mitglied gewesen, sagte Bundesanwalt Kai Lohse am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden. Er forderte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten.
Der Prozess hatte am 30. September 2019 begonnen. Ein Urteil wird am 27. März erwartet. Laut Anklage hatten sich die Männer am 10. September 2018 in einem Chat zur Gruppe "Revolution Chemnitz" zusammengeschlossen.
Sie soll zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2018 in Berlin einen "Systemwechsel" sowie Angriffe auf Flüchtlinge, Andersdenkende und Repräsentanten des Staates geplant haben, hieß es. Dafür hätten sich die mutmaßlichen Mitglieder um Waffen bemüht. Die Gruppe flog allerdings nach wenigen Tagen auf.
Fünf der Männer werde zudem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, in einem Fall vorsätzliche Körperverletzung, sagte Lohse. Sie seien für den sogenannten "Probelauf" am 14. September auf der Chemnitzer Schlossteichinsel zur Verantwortung zu ziehen. Dort hätten einige Mitglieder der Vereinigung mit Quarzhandschuhen und Bierflaschen bewaffnet "ihr Potenzial getestet".
Sie hätten sich als Bürgerwehr aufgespielt und auf Menschen eingeschlagen, sagte Lohse. Eine Grillrunde mit jungen Ausländern und Deutschen wurde den Angaben zufolge eingekreist und bedroht. Vor einer möglichen Eskalation sei die Polizei vor Ort gewesen. Ein Mann sei dennoch am Kopf verletzt worden. Noch am selben Tag wurde der mutmaßliche Rädelsführer Christian K. verhaftet, die anderen mutmaßlichen Mitglieder von "Revolution Chemnitz" einige Tage später.
In ihrem knapp zweistündigen Plädoyer betonten die beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft, dass die acht Angeklagten der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet seien. Die höchste Freiheitsstrafe forderten sie für Christian K. Als Rädelsführer habe er die Fäden wie ein Marionettenspieler gezogen, hieß es.
Die Anwältin der Nebenklage attestierte den Angeklagten ein "geschlossenes extrem rechtes Weltbild". Zudem seien sie "unkritisch in der eigenen Wahrnehmung", etwa wenn einer der Angeklagten meine, er sei "leicht rechts angehaucht", sagte sie.
Die Bundesanwaltschaft betonte, es komme nicht drauf an, wie lange eine Vereinigung bestanden habe und auch nicht auf "Erfolge" dieser, also begangenen Straftaten. Auch bestehe keine geringere Verbindlichkeit, nur weil die Kommunikation in Chatgruppen stattgefunden habe. Die Straftaten basierten auf einer menschenverachtenden Ideologie. Die Tatverdächtigen hätten die Abschaffung des bestehenden demokratischen Systems in Deutschland geplant.
Anlass der Gründung der Vereinigung war offenbar die Gewalttat am Rande des Stadtfestes im August 2018 in Chemnitz, bei der ein Deutscher nach einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen getötet wurde. Die Tat sei aber nicht der Ursprung des Vorgehens, sondern sie sei von der Gruppe missbraucht worden, erklärte die Bundesanwaltschaft. Die Plädoyers der Verteidigung sollen am 17. und 24. März gesprochen werden.