Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" vor dem Oberlandesgericht Dresden wird Ende März das Urteil erwartet. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats schloss am Dienstag die Beweisaufnahme ab. Für Donnerstag wird das Plädoyer der Bundesanwaltschaft erwartet. Danach folgen bei weiteren Verhandlungsterminen die Plädoyers der Verteidigung der insgesamt acht Angeklagten.
Der Prozess gegen die Männer im Alter von 22 bis 32 Jahren findet seit Ende September 2019 vor dem Oberlandesgericht in Dresden statt. Ihnen wird die Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie die Mitgliedschaft darin vorgeworfen. Fünf von ihnen sind zudem wegen schwerem Landfriedensbruch, einer auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
"Revolution Chemnitz" soll zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2018 in Berlin einen "Systemwechsel" geplant haben. Der Gruppe wird "offen nationalistische Gesinnung" vorgeworfen. Sie soll laut Anklage Angriffe auf Flüchtlinge, Andersdenkende und Repräsentanten des Staates geplant haben.
Dazu hatten sich die Beteiligten laut Anklage am 10. September 2018 in einem Chat zur Gruppe "Revolution Chemnitz" zusammengeschlossen. Für den geplanten Umsturz hätten sie sich um Waffen bemüht. Die Anklage basiert auf Chatprotokollen. Anlass der der Gründung der Vereinigung war offenbar die Gewalttat am Rande des Stadtfestes im August 2018 in Chemnitz, bei der ein Deutscher nach einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen getötet wurde.