Michael Schaller, der Vorsitzende Richter der Jugendschutzkammer, schloss die Öffentlichkeit bereits vor Verlesung der Anklageschrift aus. Grund hierfür sei, dass wegen des sehr detaillierten Anklagesatzes leicht Rückschlüsse auf die Identität der Betroffenen gezogen werden könnten, hieß es. In ihrem Umfeld sei zum Teil bis jetzt nicht bekannt, dass sie mögliche Opfer des Angeklagten sind. Um ihre Stigmatisierung zu vermeiden, schließe man die Öffentlichkeit aus.
Dem 1982 in Wolgast geborenen Oliver H. wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem schweren sexuellen Missbrauch sowie die Herstellung, Verbreitung und den Besitz kinderpornografischen Materials vor. H. hatte sich unter anderem in zwei evangelischen Kitas an sieben teils schwerbehinderten Jungs zwischen zwei und sechs Jahren vergangen. Die selbst erstellten kinderpornografische Bilder und Videos verbreitete er über das Darknet. Der Mann sitzt seit der Festnahme im März 2019 in Untersuchungshaft. In Folge der Ermittlungen dieses Falls wurden weitere Tatverdächtige in ganz Europa ausfindig gemacht.
Der Nebenkläger-Anwalt zweier betroffener Familien hat harte Strafen gegen den Angeklagten gefordert. Seine Mandanten wollten, dass der Angeklagte "nie wieder rauskommt", sagte Anwalt Bernhard Löwenberg. Die beiden Familien seien durch das Geschehene und die Ermittlungen "seit Monaten in ihrem Alltag beeinträchtigt". Sie erwarteten von dem Prozess Gerechtigkeit: "Der Betreuungsaufwand für die betroffenen Kinder war schon immer groß, jetzt ist er noch einmal größer."