Konkret bezieht sich der Flüchtlingsrat auf eine Durchsuchungsaktion im Ankerzentrum bei Schweinfurt am 22. Januar. Dort hatten zwischen 6 und 9 Uhr rund 300 Polizeibeamte die knapp 600 Bewohnerinnen und Bewohner kontrolliert und seien dazu etwa in deren Wohnraum eingedrungen. Die Polizei selbst bezeichnete das Vorgehen in einer Pressemitteilung als "präventive Kontrolle" zur Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Mit dem umstrittenen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz seien die Flüchtlingsunterkünfte im Freistaat pauschal zu gefährlichen Orten erklärt und der Polizei erweiterte Befugnisse eingeräumt worden. Dort dürfen zur "Abwehr dringender Gefahren" Zimmer ohne richterlichen Beschluss betreten werden. Der Flüchtlingsrat verweist allerdings auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Dezember 2019. Darin entschieden die Richter zwar, dass das Gesetz grundsätzlich verfassungskonform sei, es sei aber zur Gefahrenabwehr zwingend eine Konkretisierung der Gefahrenlage erforderlich.
Genau dies sehen die Flüchtlingshelfer in Schweinfurt jedoch nicht gegeben - gerade weil die Polizei selbst von einer präventiven Kontrolle gesprochen habe. Der Flüchtlingsrat forderte das Innenministerium deshalb auf, "solche verfassungswidrigen Einsätze umgehend zu unterbinden". Ähnliche Einsätze soll es Ende Januar auch in Zirndorf sowie im Oktober in Nürnberg gegeben haben.
Flüchtlingsrat: Polizeirazzien in Ankerzentren verfassungswidrig
Flüchtlingsrat: Polizeirazzien in Ankerzentren verfassungswidrig
Immer wieder finden in den sogenannten Ankerzentren für Flüchtlinge Razzien der Polizei statt - der bayerische Flüchtlingsrat kritisiert diese Praxis nun als verfassungswidrig.