Köln (epd). Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) lehnt die Forderung des Handelsverbands Deutschland (HDE) ab, zur Erleichterung von Ladenöffnungen das Grundgesetz zu ändern. Dies würde Menschen in ihrer Freiheit beschränken, "zumindest am Sonntag einmal die Dinge zu tun, die im Alltag nicht immer möglich sind", erklärte der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel am Montag in Köln. "Das gilt im weltlichen wie im religiösen Sinn."
Auch in Zeiten digitaler Transformation hätten alle Menschen einen gemeinsamen Ruhetag verdient, sagte Hemel. Das entspreche dem aus der christlichen Soziallehre stammenden Personalitätsprinzip, das den Menschen als freies Individuum und nicht als Objekt ökonomischer Verfügbarkeit sehe. Auch das Gemeinwohlprinzip der Soziallehre erfordere eine Abwägung der Interessen und dürfe nicht dem Markt den Vorrang vor den Bedürfnissen der Menschen einräumen.
HDE-Präsident Josef Sanktjohanser hatte seine Vorstoß in der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag) damit begründet, dass die Vorschriften zum arbeitsfreien Sonntag letztlich noch aus der Zeit der Weimarer Republik stammten. Er warnte vor einem "Niedergang der Innenstädte", von dem allein der Onlinehandel profitieren würde. Widerspruch kam von der Gewerkschaft ver.di, den beiden großen Kirchen, dem Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer, dem Verband "Christen in der Wirtschaft" sowie der Linkspartei.
Die Sonntagsruhe ist grundgesetzlich gesichert. In dem Artikel, der auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgeht, heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Ausnahmen zur Ladenöffnung, die die Bundesländer regeln, sind damit eng begrenzt.