Gericht entscheidet über "Judensau"-Schmähplastik

Gericht entscheidet über "Judensau"-Schmähplastik

Naumburg (epd). Im Gerichtsverfahren um die Entfernung der "Judensau"-Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg wird am Dienstag vor dem Oberlandesgericht in Naumburg ein Urteil erwartet. In der Berufungsverhandlung des 9. Zivilsenates vor rund zwei Wochen hatte der Vorsitzende Richter bereits erkennen lassen, dass die Klage voraussichtlich wenig Erfolgsaussichten habe. Er hatte darauf hingewiesen, dass die mehr als 700 Jahre alte sogenannte "Judensau" in ein Gesamtensemble mit einem Mahnmal eingebunden sei. Damit sei eine Beleidigung objektiv nicht mehr gegeben.

Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde und verlangt die Abnahme der Plastik aus dem 13. Jahrhundert. Er sieht sich durch die Plastik als "Saujude" und das "ganze Judentum" diffamiert. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden und zum Unesco-Welterbe gehörenden Stadtkirche in Wittenberg.

Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte am 24. Mai 2019 die Klage abgewiesen, weil es den Tatbestand der Beleidigung nicht als erfüllt ansah. Das Relief sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet.

Sollte die Berufungsklage abgewiesen werden, könnte der Kläger noch Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen, so das Gericht in Naumburg am Dienstag die Revision zulässt. Die Plastik zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After.