Handelsverband eckt mit Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnung an

Handelsverband eckt mit Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnung an
Kirchen, ver.di und Linkspartei wollen Ruhetag weiter schützen
Das Thema verkaufsoffene Sonntage bleibt aktuell. Der Handelsverband Deutschland will eine Änderung des Grundgesetzes, damit Menschen häufiger sonntags einkaufen gehen können. Evangelische Unternehmer halten am Sonntagsschutz fest.
31.01.2020
epd
Von Carina Dobra (epd)

Berlin (epd). Die Forderung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) nach einer Grundgesetzänderung, um künftig Ladenöffnungen an Sonntagen leichter zu ermöglichen, stößt auf Kritik. "Der HDE ist offensichtlich bereit, den gesellschaftlichen Konsens aufzukündigen und den Sonntagsschutz reinen Profitinteressen zu opfern, sagte der Sprecher der Gewerkschaft ver.di, Jan Jurczyk, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. "Wir lehnen eine Grundgesetzänderung strikt ab und werden uns gemeinsam mit unseren Bündnispartnern aus Politik und Gesellschaft weiterhin konsequent dagegen wehren", kündigte Jurczyk an. Auch die Kirchen und die Linkspartei kritisierten den Vorstoß des Handelsverbandes.

HDE-Präsident Josef Sanktjohanser hatte der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag) gesagt, die entsprechenden Vorschriften stammten letztlich noch aus der Zeit der Weimarer Republik. Die Zeiten hätten sich geändert und die Menschen auch. Der Handel sperre sich nicht gegen Vorgaben. "Bislang aber wird teils nach ideologischen Maßstäben gehandelt. Und das treibt den Niedergang der Innenstädte noch weiter voran", erklärte Sanktjohanser. Der Profiteur sei dann am Ende allein der Onlinehandel.

"Eine generelle Sonntagsöffnung würde in erster Linie den großen Einkaufszentren und großen Ketten zu Gute kommen und zu Lasten des kleinen inhabergeführten Einzelhandels und der Beschäftigten gehen", sagte Pascal Meiser, dienstleistungspolitischer Sprecher der Linken. Um die Geschäfte zu schützen, brauche es eine Gewerbemietpreisbremse, die Gewerbetreibende in den Innenstädten vor Mietenexplosion und Verdrängung schütze, forderte der Arbeitsmarktexperte.

Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, der Wechsel von Arbeit und Ruhe gehöre zum Leben des Menschen. "Der Sonntag ist daher auch im digitalen Zeitalter als gemeinsamer Ruhetag und für die Christen als Tag des christlichen Gottesdienstes eine kulturelle Errungenschaft und für die Qualität menschlichen Lebens und Zusammenlebens unersetzlich."

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) setzt sich ebenfalls für eine konsequente Umsetzung des Sonntagsschutz-Gesetzes ein - mit den bereits bestehenden klar definierten und begrenzten Ausnahmen, wie eine Sprecherin betonte. Weil der Sonntag den Menschen Zeit für das Wesentliche im Leben schenkt, sei er ein Kulturgut, das geschützt werden müsse.

Der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer nannte die vom HDE angestrebte Idee weder geeignet noch verhältnismäßig. Der Sonntag habe nach wie vor eine wichtige soziale Funktion für das Zusammenleben von Familien und Gemeinschaften. Ähnlich sieht es der Verband "Christen in der Wirtschaft" (CiW). "Ein verbindlicher Ruhetag pro Woche tut allen Menschen gut", sagte Generalsekretär Michael vom Ende in Würzburg laut Mitteilung.

Die Sonntagsruhe ist grundgesetzlich gesichert. Konkret heißt es in dem Artikel, der auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgeht: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Damit sind Ausnahmen zur Ladenöffnung, die die Bundesländer regeln, eng begrenzt.

epd cad/kfr/lbm fu