Berlin (epd). Die FDP fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ähnlich zu den Regeln für eine Lebend-Organspende. Diese sei nur erlaubt, wenn sich spendende und empfangende Person nahestehen zum Beispiel bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, sagte die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch). Entsprechend solle es möglich sein, dass zum Beispiel eine Frau für ihre Schwester, die nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwanger werden kann, ein Kind austrägt.
"Heute verbieten wir so etwas. Mit welchem Recht stehen wir dem Glück im Weg?" fragte die Bundestagsabgeordnete. "Wenn sich Wunscheltern und Leihmutter nahe stehen müssen, gewährleistet das einen hohen Schutz gegen Missbrauch", sagte Helling-Plahr und argumentierte: "Heute befördern wir die kommerzielle Leihmutterschaft, weil wir Paare mit Kinderwunsch ins Ausland treiben."
Helling-Plahr schlug vor, dass ein notarieller Vertrag zwischen Wunscheltern und Leihmutter vorgeschrieben wird, der von einem Familiengericht überprüft werden muss. Zudem müsse der Leihmutter auch die Möglichkeit bekommen, das Kind zu behalten. "Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde", sagte sie. Denkbar sei zum Beispiel, dass die Leihmutter innerhalb eines Monats nach der Geburt die Möglichkeit bekomme, die Vereinbarung rückgängig zu machen.
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