Regensburg (epd). Soziale Netzwerke und Anbieter von Online-Diensten sollten ihren Kunden künftig Auswahlmöglichkeiten anbieten, was mit einem Konto im Todesfall des Nutzers passieren soll. Das fordern die beiden Regensburger Rechtswissenschaftler Magdalena Mayr und Martin Löhnig. "Nutzer sollten zum Beispiel festlegen können, ob das Konto beim Tod gelöscht werden muss, oder ob die Erben es weiter betreiben können", sagte Mayr dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bislang böten erst wenige Anbieter diese Möglichkeit - und wenn, dann nicht umfassend.
Mayr und Löhnig arbeiten an einer Studie mit, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat. Zusammen mit Juristen der Uni Bremen und Spezialisten des Darmstädter Fraunhofer-Instituts für Sicherheit in der Informationstechnologie sollen die Erbrechtsexperten aufzeigen, welche Nachteile die geltenden Regelungen beim digitalen Erbe für die Nutzer und deren Angehörige haben können und wie man diese beheben kann.
"Es besteht große Rechtsunsicherheit beim digitalen Erbe", sagte Rechtsprofessor Löhnig dem epd. Zwar hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Facebook-Konto vererbbar ist. Dies gelte demnach auch für elektronische Bücher, einen iTunes-Account oder ein Netflix-Abo, erklärte Löhnig: "Offen ist aber, ob die Erben die E-Books tatsächlich lesen, die Songs hören oder die Filme weiterhin schauen dürfen." Eine Auswahlmöglichkeit bei Kontoeröffnung könnte solche Unsicherheiten zu beseitigen. Dies wäre auch für die Online-Dienste positiv, weil sie Rechtssicherheit schaffe, sagte der Experte: "Vernünftige Anbieter müssten das schon aus Eigeninteresse machen."