Berlin/Potsdam (epd). Das Land Brandenburg ist auch in zweiter Instanz mit der Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremer Tätowierungen gescheitet. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte am Mittwoch die im Februar ausgesprochene Kündigung des Pädagogen im Vorbereitungsdienst aus formalen Gründen für unwirksam. (AZ: 15 Sa 1496/19)
Allerdings darf der 36-Jährige zunächst bis auf weiteres nicht in den Schuldienst zurückkehren, weil das Brandenburger Bildungsministerium mittlerweile eine weitere Kündigung ausgesprochen hat. Dieses Verfahren ist aktuell beim Arbeitsgericht Neuruppin anhängig.
Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Achim Klueß hätte Clemens K. von den Schulbehörden zuvor abgemahnt werden müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Denn er hatte zugesichert, die Tätowierungen zu überdecken. Eine Abmahnung sei aber nicht erfolgt.
Dem an der Hennigsdorfer Albert-Schweitzer-Schule (Landkreis Oberhavel) tätigen K. war im Februar nach einer Sitzung des Personalrates gekündigt worden, nachdem herauskam, dass er Tattoos mit dem verfassungswidrigen SS-Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" sowie den Symbolen "Wolfsangel" und "Schwarze Sonne" großflächig auf Bauch und Brust trägt. Kündigungsgrund war, dass der Lehrer die Tätowierungen bei einem Schulsportfest im Juni 2018 und später noch einmal bei einer Schulfahrt öffentlich präsentiert hatte.
Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine "Dummheit", die über zehn Jahre zurückliege. Ihre Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt er mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.