Kinderrechte: Katholische Kirche fürchtet Verlust von Elternrechten

Kinderrechte: Katholische Kirche fürchtet Verlust von Elternrechten

Berlin (epd). Die katholische Kirche hat sich kritisch zu den vorgelegten Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geäußert. "Das bisher wohl austarierte Verhältnis zwischen Elternrecht und staatlichem Wächteramt sollte nicht verschoben werden", erklärte der Berliner Erzbischof Heiner Koch am Donnerstag. Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der katholischen Deutschen Bischofskonferenz äußerte darin die Befürchtung, dass die vom Lambrecht geplante Änderung zulasten der Elternverantwortung gehen könnte.

Lambrecht hatte in dieser Woche ihren Referentenentwurf vorgestellt, der nun zunächst innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Sie will in der Verfassung ausdrücklich festschreiben, dass Kinder ein Recht auf "Achtung, Schutz und Förderung" ihrer Grundrechte haben, das Kindeswohl bei staatlichem Handeln zu berücksichtigen ist und Kinder Anspruch auf rechtliches Gehör haben, wenn ihre Rechte betroffen sind.

Lambrecht will dazu im Grundgesetzartikel 6 einen neuen Absatz 1a schaffen. In Absatz 1 heißt es bislang: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Aus der Union kam dazu bereits Kritik. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, forderte eine Ergänzung von Absatz 2, in dem es um die Rechte der Eltern geht.

Konkret lautet er: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Die katholische Kirche schließt sich der Forderung aus der Unionsfraktion an. Die Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte oder Kindeswohlverpflichtungen in Absatz 2 sei sachgerecht, "damit die Rangfolge von Elternrechten und Wächteramt des Staates gewahrt bleibt", erklärte Koch. Elternrecht impliziere selbstverständlich auch Elternpflichten. "Werden diese zum Schaden des Kindes vernachlässigt, greift das Wächteramt des Staates", sagte er.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wurde zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart und ist vor allem ein Wunsch der SPD. Koch sagte zum Gesamtvorhaben: "In der Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung ergibt sich die Frage, ob die Verfassung eine Lücke hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen aufweist, die eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes notwendig macht." Er forderte, auch zu prüfen, ob die bestehenden einfachen Gesetze zur Förderung und Unterstützung Minderjähriger ausreichen.