Zweibrücken (epd). Bei ihren Ermittlungen gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen ist der Staatsanwaltschaft Zweibrücken eine kuriose Panne unterlaufen. Die Behörde hatte den Militärgegner im September schriftlich darüber informiert, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden sei. Jetzt stellte sich heraus, dass der Autor militärkritischer Flugblätter sich wohl zu früh gefreut hat. "Versehentlich wurde von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Entwurf einer Einstellungsmitteilung an den Beschuldigten versandt", teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. "Tatsächlich ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen."
Theisen hatte im Frühjahr vor dem US-Stützpunkt Ramstein bei Kaiserslautern und vor weiteren militärischen Einrichtungen Aufrufe zum Whistleblowing verteilt. Militärangehörige sollten die Öffentlichkeit über eine Beteiligung der deutschen Luftwaffe an völkerrechtswidrigen US-Drohnenangriffen informieren, hatte er darin gefordert. Aufgrund der Aktion nahmen mehrere Staatsanwälte Ermittlungen gegen Theisen auf. In Bad Berleburg muss Theisen sich Ende Dezember wegen des öffentlichen Aufrufs zu strafbaren Handlungen vor dem Amtsgericht verantworten.
Auf das dort bevorstehende Strafverfahren hatte der Aktivist mit Unverständnis reagiert, da die Zweibrücker Kollegen der zuständigen nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des gleichen Flugblatts eingestellt hätten. Auch der epd hatte aus der vermeintlichen Einstellungsverfügung zitiert.
Theisen stand wegen verschiedener Flugblattaktionen immer wieder im Fokus der Justiz. In den allermeisten der inzwischen mehr als 25 Strafverfahren wurde er spätestens in der Berufungsinstanz freigesprochen. Menschenrechts- und Friedensorganisationen fordern die Bundesregierung seit Jahren auf, die Unterstützung von Drohnenangriffen durch die Satelliten-Relaisstation in Ramstein zu unterbinden.