Im Auftrag des Präsidiums hat der Liturgische Ausschuss der UEK einen Vorschlag für eine Ordnung erarbeitet, die die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Landeskirchen berücksichtigt. In neun Mitgliedskirchen der UEK können sich homosexuelle Paare vollkommen gleichgestellt trauen lassen. In drei Mitgliedskirchen ist bislang nur eine Segnung homosexueller Paare möglich.
In der württembergischen Landeskirche, die einen Gaststatus in der UEK hat, ist augenblicklich weder eine Trauung noch eine Segnung möglich. Dort war die Diskussion über die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst kompliziert, da es in der Landeskirche zwei komplett konträre Auffassungen gibt. Die Synode hat dort im März aber beschlossen, dass ab 2020 in bis zu einem Viertel der Gemeinden Segnungsgottesdienste nach einer zivilen Eheschließung angeboten werden können. Es gibt also keine gemeinsame Regel.
Die Vollkonferenz bedauert die Verletzungen und Ausgrenzung von Paaren gleichen Geschlechts. Das Präsidium wird gebeten, zur nächstenn Vollkonferenz eine Vorlage zu erarbeiten, in welcher Weise die UEK das Anliegen einer Entschuldigung für die erlittenen Ausgrenzungen und Verletzungen unterbringen könne.