Koblenz (epd). Wenn sich ein Soldat aus religiösen Gründen weigert, Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt das nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz seine Entlassung. Ein solches Verhalten widerspreche den Pflichten zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten, heißt es in einem am Donnerstag in Koblenz veröffentlichten Beschluss vom Dienstag. Eine Entlassung beruhe somit auf einer Verletzung militärischer Dienstpflichten und nicht auf einer Vorverurteilung von Menschen muslimischen Glaubens. (AZ: 10 A 11109/19.OVG)
In dem Fall ging es um einen Soldaten auf Zeit. Im Jahr 2017 informierte das Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darüber, dass der Kläger sich möglicherweise religiös motiviert radikalisiere, wie das Gericht mitteilte. Bei einer Befragung habe der Soldat unter anderem erklärt, es sei seine persönliche Sache, wenn er Frauen nicht die Hand gebe. Nach einer Anhörung wurde er 2018 aus dem Dienstverhältnis entlassen. Seine hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Einstellung des ehemaligen Soldaten widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau und sei eine Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Zwar fordere keine Vorschrift die Begrüßung per Handschlag. Das Verhalten des Klägers rechtfertige aber die Annahme, dass er Kameradinnen nicht ausreichend respektiere und damit den militärischen Zusammenhalt sowie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährde. Zudem beeinträchtige dieses Verhalten das Ansehen der Bundeswehr.