Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde verabschiedete am Mittwoch in Berlin das Regelwerk, welches sicherstellen soll, dass die deutschen Klimaziele bis 2030 verbindlich erreicht werden. Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. In Paragraf 1 zum "Zweck des Gesetzes" heißt es, dass Treibhausgasneutralität bis 2050 als "langfristiges Ziel" verfolgt wird.
Der Entwurf enthält unter anderem Obergrenzen - also zulässige Jahresemissionsmengen - in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Diese werden von Jahr zu Jahr reduziert. Das Umweltbundesamt soll jährlich im März über die Emissionsdaten des Jahres zuvor berichten. Überschreitet ein Sektor die Obergrenze, muss laut Entwurf ein "Sofortprogramm von zusätzlichen Maßnahmen" beschlossen werden.
Eine von Klimaschützern kritisierte Regelung sieht vor, dass die Jahresbudgets zweier Sektoren in manchen Fällen gegeneinander verrechnet werden können. Die Bundesverwaltung soll laut Entwurf bis 2030 klimaneutral arbeiten. Dafür will die Bundesregierung spätestens im Jahr 2023 Maßnahmen beschließen.
Die Bundesregierung hält die Entwicklung des Treibhausgasausstoßes in jährlichen Klimaschutzberichten fest, die immer bis zum 30. Juni dem Bundestag zugeleitet werden. Überwacht werden Maßnahmen und Wirkung von einem unabhängigen, fünfköpfige Expertenrat.
Neben dem 72-seitigen Klimaschutzgesetz beschloss das Kabinett auch das Klimaschutzprogramm 2030 - die auf 173 Seiten ausformulierte Version des am 20. September vorgestellten Klimapakets. Das Dokument enthält unter anderem die Einführung eines CO2-Preises, der fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Heizöl, Benzin und Diesel teurer macht, sowie finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten.