Siegen (epd). Im sogenannten Burbach-Prozess um Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft ist ein Verfahren gegen die damalige stellvertretende Heimleiterin eingestellt worden. Nach der Beweisaufnahme sei die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass die Schuld der Angeklagten als gering einzustufen sei, teilte ein Sprecher des Landgerichts Siegen am Dienstag mit (AZ: 21 KLs 6/17). So habe die Frau als Verwaltungsangestellte der Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach nur zum Teil als Vertreterin des Heimleiters fungiert.
Das Landgericht verhandelt seit vergangenen November gegen Wachleute und Mitarbeiter des damaligen Heimbetreibers European Homecare. Ursprünglich waren 38 Frauen und Männer angeklagt, denen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und Freiheitsberaubung im Zeitraum zwischen Ende 2013 und September 2014 vorgeworfen wird. Zuletzt erhielt im August ein früherer Wachmann eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Im Januar war der Ex-Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Im Hauptverfahren müssen sich noch 19 Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Die Urteile werden laut Gericht bis Ende des Jahres erwartet. Außerdem laufen noch sechs abgetrennte Verfahren, in denen sich Ex-Wachmänner geständig zeigten.