Dresden (epd). Vor dem Oberlandesgericht in Dresden hat am Montag der Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" begonnen. Den acht Männern im Alter von 21 bis 32 Jahren würden die Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie die Mitgliedschaft darin vorgeworfen, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Kai Lohse, am Montag in Dresden. Den Vorwurf eines Verteidigers, die Ermittlungen sein politisch motiviert, wies er entschieden zurück.
Die Anklage sei nicht wegen einer Gesinnung, sondern aufgrund von Straftaten erhoben worden. Lohse betonte: "Dies ist kein politischer Prozess, sondern wir knüpfen allein an Handlungen und Aktionen an, die möglicherweise politisch motiviert waren."
Die Vereinigung "Revolution Chemnitz" sei darauf ausgerichtet gewesen, in Chemnitz und an anderen Orten Mord und Totschlag zu begehen, heißt es in der Anklageschrift. Christian K. soll sich als Rädelsführer betätigt haben. "Revolution Chemnitz" sei auf unbestimmte Zeit angelegt worden. Grundlage sei eine nationalsozialistische und ausländerfeindliche Gesinnung.
Die Mitglieder der Gruppe hätten sich bereits zuvor gekannt und gemeinsam Straftaten begangen. Sie seien in der rechtsextremen Szene und in der Hooliganszene gut vernetzt und hätten sich fortlaufend radikalisiert, hieß es. Beim Verlesen der Anklage zitierte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Michael Glaser, aus Chatprotokollen der Vereinigung.
Darin heißt es, dass die Mitglieder von "Revolution Chemnitz" Andersdenkende und Ausländer "ausrotten" und dazu "auf die Pirsch gehen" wollten und "Jagd machen". Deutlich äußere sich die Gruppe zudem in den Chats gegen die Bundesregierung und ausdrücklich gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Laut Anklage plante die Gruppe zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2018 in Berlin einen "Systemwechsel", eine "Revolution mit allen Konsequenzen". Der "Historische Tag" war der Bundesanwaltschaft zufolge als "Wendepunkt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" geplant.
Dafür gab es am 14. September 2018 einen "Probelauf" in Chemnitz. Er sollte ein Test sein, wie die Gruppe miteinander agiere. Auf den Einsatz tödlicher Waffen sei zunächst verzichtet worden. Teilweise hätten die Beteiligten jedoch Schlaghandschuhe mit sich geführt. Es seien Personen bedroht und verfolgt worden, heiß es. Ein Mann erlitt der Anklage zufolge eine Platzwunde am Kopf.
Zur Planung ihrer Vorhaben hätten sich die Beteiligten am 10. September 2018 zur Gruppe "Revolution Chemnitz" in einem Chat zusammengeschlossen. Für den geplanten Umsturz hätten sie sich um Waffen bemüht und bereits den Preis erfahren. Die Anklage basiert auf Chatprotokollen aus der Zeit zwischen dem 10. und 14. September 2018. Bei der Verhaftung waren Handys sowie unter anderem ein Baseballschläger mit der Aufschrift "Revolution Chemnitz" sichergestellt worden.
Einen Antrag des Verteidigers des mit 21 Jahren jüngsten mutmaßlichen Rechtsterroristen, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, lehnte das Gericht ab. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit sei nicht geboten, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Der Grundsatz der Öffentlichkeit müsse den Vorrang behalten. Nur so könne nachvollzogen werden, wie verhandelt werde.