Dresden (epd). Ein Jahr nach der Festnahme von acht Männern hat am Montag vor dem Oberlandesgericht in Dresden der Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" begonnen. Noch vor Verlesen der Anklage stellte der Verteidiger des mit 21 Jahren jüngsten mutmaßlichen Rechtsterroristen einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Das solle für die gesamte Dauer der Verhandlung sowie die Urteilsbegründung gelten. Er wolle seinem Mandanten "Nachteile für die persönliche und soziale Entwicklung ersparen", begründete der Verteidiger seinen Antrag. Der Senat zog sich zunächst zur Beratung zurück und unterbrach die Verhandlung.
Den Männern im Alter von 21 bis 32 Jahren wird laut Bundesanwaltschaft vorgeworfen, die Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" gegründet zu haben. Sie sollen einen gewaltsamen Umsturz geplant haben. Bei einem "Probelauf" am 14. September in Chemnitz überfielen sie demzufolge Jugendliche und Ausländer, kurz danach flogen sie auf.
Seinem 21-jährigen Mandanten habe bereits die Pressevorberichterstattung geschadet, sagte der Verteidiger weiter. Es seien sein vollständiger Name und der Ort der Inhaftierung bekanntgemacht worden. Eine Stigmatisierung seiner Person habe schwerwiegende Nachteile für die persönliche Entwicklung, betonte er. Zum Zeitpunkt der Taten sei sein Mandant Heranwachsender gewesen.