Berlin/Stuttgart (epd). Wohlfahrtsverbände haben sich vor der anstehenden Entscheidung über pränatale Bluttests als Kassenleistung gegen eine Kostenübernahme ausgesprochen. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) forderte am Mittwoch in Berlin, die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (GB-A) auszusetzen, bis eine gesellschaftliche Debatte geführt worden sei.
Der Chef der Württemberger Diakonie warnte vor einer Kassenfinanzierung der Gen-Tests. Der Test habe keinerlei medizinischen Nutzen, weil er nichts heilen könne. "Aber er kann eine bereits getroffene Entscheidung für das Kind infrage stellen und Betroffene in große Nöte bringen", kritisierte der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Dieter Kaufmann, am Mittwoch in Stuttgart.
Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen entscheidet an diesem Donnerstag, ob der Gen-Test auf eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes zur Kassenleistung wird - die Kosten sollen jedoch nur im Falle einer Risikoschwangerschaft übernommen werden. Vor knapp einem halben Jahr hatte der Ausschuss ein Stellungnahmeverfahren zu dem ethisch umstrittenen Thema eingeleitet. Er selbst ließ erkennen, dass er dafür ist, die Tests unter Bedingungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Politiker, Mediziner und Lebensschützer diskutieren über die Zulassung der Tests als Kassenleistung. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte im Hinblick auf das Risiko einer Fehlgeburt bei konventionellen Diagnosemethoden am Mittwoch in Berlin, es müsse möglich sein, "dass die schonendste Methode angewandt werden kann". Bei einer Orientierungsdebatte im Bundestag im April sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten dafür aus. Die Entscheidung trifft aber der Bundesausschuss, nicht der Gesetzgeber.
Am Blut der Schwangeren erkennt der Test mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Entwicklung der Tests war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die ein hohes Risiko für Fehlgeburten birgt. Diese Untersuchungen werden von der Kasse bezahlt, der risikoarme Gen-Test hingegen bislang nicht.
Der Leiter des GB-A, Josef Hecken, betonte im März, dass die Kosten des Tests nur bei Risikoschwangerschaften übernommen werden sollen. Reihenuntersuchungen dürfe es nicht geben. Doch auch daran gibt es Kritik: "Der Begriff der Risikoschwangerschaft ist so unscharf, dass a) sehr wahrscheinlich doch ein flächendeckendes Screening auf chromosomale Abweichungen kommen wird und b) sind Ausweitungstendenzen programmiert. Zukünftig könnte zu Beginn einer Schwangerschaft dann neben der Suche nach Trisomien auch die Suche nach einer Krebsdisposition, Rheuma oder Asthma stehen", sagte der Vorstandsvorsitzende der AWO, Wolfgang Stadler.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) befürwortet, dass die Tests von den Kassen finanziert werden - im Falle einer Risikoschwangerschaft und nach vorausgegangener psychosozialer und ethischer Beratung der Schwangeren. Die EKD verweist in ihrer im November 2018 veröffentlichten Stellungnahme auf medizinische und soziale Argumente für die Tests: Das deutlich niedrigere Risiko einer Fehlgeburt und die Tatsache, dass Gesundheitsfürsorge nicht vom individuellen Geldbeutel abhängen sollte.
Gegner einer Kostenübernahme befürchten, dass mehr Kinder mit Risiko auf Trisomie abgetrieben werden und somit Behinderte verschärfte Diskriminierung zu befürchten haben. AWO und Diakonie setzen sich daher dafür ein, dass Eltern von Kindern mit Behinderung mehr Unterstützung unterhalten.
epd lbw/co/hei rks