Frankfurt a.M./Nairobi (epd). Das Oberste Gericht von Kenia hat die Rastafari-Bewegung als Religion eingestuft, die unter dem Schutz der Verfassung steht. Ein Mädchen mit Rasta-Locken dürfe deshalb nicht von der Schule verwiesen werden, weil ihre Frisur den Schulregeln widerspreche, urteilte das Gericht laut einem Bericht der Tageszeitung "The Standard" vom Freitag. Jedes Kind habe ein Verfassungsrecht auf Grundbildung. Rasta-Locken zu haben, sei eine Art, den Glauben zu praktizieren, zitierte der britischen Sender BBC aus dem Urteil.
Eine 15-Jährige war an der Olympic High School in der Region Nairobi vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie sich weigerte, ihre Dreadlocks und ihren Turban zu entfernen. Ihre Eltern waren vor Gericht gezogen. Bereits im Januar hatte das Gericht ihre vorläufige Wiederzulassung zum Unterricht verfügt.
Die Rastafari-Bewegung entstand in den 1930er Jahren als afroamerikanische Erweckungs- und Befreiungsbewegung in Jamaika. Seit den 70er Jahren breitete sie sich aus und fand Ausdruck in der Reggae-Musik. Es gibt keine festen Lehren, vielfach geht es um eine individuelle Gotteserfahrung, Kritik an Sklaverei, Kolonialismus und Rassismus, ein Back-To-Africa-Denken und den Konsum von Marihuana. Viele Rastafaris verehren den äthiopischen Kaiser Haile Selassie (1892-1975) als Messias, da Äthiopien als einziges afrikanisches Land niemals Kolonie war.