Kirchenkreise in wohlhabenderen Ballungsräumen zahlen demnach in den kommenden Jahren schrittweise mehr Geld als bislang in einen Ausgleichstopf für ärmere Kirchenkreise vor allem in ländlichen Regionen ein. Grundsätzlich hatte die Synode dieses Vorhaben bereits im Januar beschlossen.
Die 687 rheinischen Gemeinden, die in 37 Kirchenkreisen zusammengeschlossen sind, erhalten je nach wirtschaftlicher Situation ihrer Mitglieder unterschiedlich viel Geld aus der Kirchensteuer. Grundlage der Berechnungen ist das Netto-Kirchensteueraufkommen pro Mitglied. Wenn ein Kirchenkreis weniger als 95 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Anteils einnimmt, bekommt er zum Ausgleich Geld von den reicheren Kirchenkreisen. Diese Grenze wird in den kommenden vier Jahren in Schritten von 0,5 Prozentpunkten auf 97 Prozent des Pro-Kopf-Aufkommens erhöht. Diese Erhöhung um zwei Prozentpunkte hat Verschiebungen in Millionenhöhe zur Folge.
Ein weitergehender Vorschlag der Kirchenleitung zu einem Finanzausgleich von 100 Prozent des Durchschnittsaufkommens hatte in der Januar-Synode keine Mehrheit gefunden. Im Jahr 2023 soll aber über mögliche grundsätzliche Reformen des Verteilsystems beraten werden. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat 2,5 Millionen Mitglieder und ist damit die zweitgrößte der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Im Haushalt für kommendes Jahr wird mit Netto-Kirchensteuereinnahmen von 750 Millionen Euro geplant.