Bonn (epd). Die Volkshochschulen in Deutschland befürchten Auswirkungen der geplanten Änderungen im Umsatzsteuergesetz auf Weiterbildungsangebote. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würden künftig nur noch solche Kurse sicher von der Umsatzsteuer befreit, die beruflich unmittelbar verwertbar sind oder dem Bereich des Schul- und Hochschulunterrichts zugeordnet werden können, teilte der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) am Mittwoch in Bonn mit.
Viele allgemeinbildende Kurse könnten dann als reine Freizeitgestaltung gelten und steuerlich belastet werden, erklärte der DVV-Vorsitzende Martin Rabanus. Bei strenger Auslegung des Kriteriums der beruflichen Verwertbarkeit könnten leicht rund zwei Millionen Teilnehmer von VHS-Kursen erheblich stärker zur Kasse gebeten werden, warnte Rabanus.
Höhere Gebühren drohten dann etwa für Kurse zur Förderung der Gesundheit oder auch für politische Weiterbildungsangebote. Auch Rentnerinnen und Rentner könnten künftig zur Kasse gebeten werden, weil sie nicht mehr aktiv im Erwerbsleben stehen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband mit Sitz in Bonn ist der Dachverband der rund 900 Volkshochschulen in Deutschland.