Wiesbaden (epd). Das Bundeskriminalamt (BKA) muss die von Rechtsextremisten zusammengestellte "Feindesliste Nordkreuz" mit Namen von politischen Gegnern nicht herausgeben. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden sei am Montag nach mündlicher Verhandlung eingestellt worden, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte ein Journalist. Er wollte die Liste unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten und begründete dies mit einem besonderen öffentlichen Interesse.
Der Kläger habe keinen Anspruch auf Herausgabe der Gesamtliste nach dem IFG, weil das BKA diese Liste für den Generalbundesanwalt erstellt habe und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch laufe, hieß es. Daraufhin hätten die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt.