Urteil gegen Russland wegen Diskriminierung sexueller Minderheiten

Urteil gegen Russland wegen Diskriminierung sexueller Minderheiten

Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt, weil es drei Organisationen für die Rechte sexueller Minderheiten die Registrierung verweigert hat. Die Behörden hätten gegen das Verbot der Diskriminierung und die Vereinigungsfreiheit verstoßen, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Zwei der drei Kläger, die die Organisationen gegründet beziehungsweise geleitet haben, erhielten je 13.000 Euro Schadenersatz zugesprochen und der dritte 10.000 Euro. (AZ: 12200/08, 35949/11 und 58282/12)

Die Organisationen für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) hatten sich laut EGMR zwischen 2006 und 2011 um eine Registrierung bemüht, wie der EGMR erläuterte. Diese sei nach russischem Recht entweder für das bloße Bestehen oder für einen bestimmten Status als Organisation erforderlich. Die Registrierung sei mit Verweis auf Formfehler und den Zweck der Organisationen verweigert worden. Dabei machten die russischen Behörden und Gerichte laut EGMR insbesondere geltend, dass die Ziele der Organisationen moralische Werte gefährden und soziale Feindseligkeit erzeugen könnten.

Die Klage eines vierten Russen, der zu einer der drei Organisationen gehörte, wies der EGMR hingegen ab. Der Mann hatte demnach vor dem Hintergrund eines früheren Verfahrens den EGMR und dessen Richter auf sozialen Netzwerken heftig beschimpft beziehungsweise bedroht. Auch nach einer Warnung des Gerichts habe er dies weiter getan und damit Verachtung für die Institution gezeigt. Seine Klage stelle damit einen Missbrauch des Individualklagerechts dar, befand das Gericht.